Sichere Ferien

Die Dolomiten erwarten Sie inmitten wunderbarer Panoramas, toll präparierten Pisten, Snowparks, Rodelbahnen, Themenfusswege und Landartparks.

Wir erwarten Sie um mit Ihnen die Freiheit des Skifahrens zu geniessen, mit einem wundervollen Blick auf unsere Berge.

Neuerungen für Ihre Sicherheit auf der Piste: Pflichtversicherung für alle sowie Helmpflicht für Minderjährige bis 18 Jahre.

Laut Gesetzesdekret Nr. 40 vom 28. Februar 2021, gelten ab dem 1. Januar 2022 weitere Sicherheitsmaßnahmen für alle Wintersportbegeisterten!

VERSICHERUNG

Alle Pistenbenutzer müssen eine Haftpflichtversicherung besitzen. All jene, die bereits eine Hausratversicherung haben, müssen keine zusätzliche Versicherung abschließen, da diese in den meisten Fällen auch das Skifahren mit einschließt. Wer nicht bereits haftpflichtversichert ist, kann sich online unter folgendem Link versichern:
https://www.itasnow.it/

Hinweis: Der Pistenbenutzer muss bei polizeilichen Kontrollen einen Versicherungsschutz nachweisen können. Beim Skipassverkauf werden jedoch keine Kontrollen durchgeführt.

HELM

Es besteht Helmpflicht für alle Minderjährigen unter 18 Jahren (Ski, Snowboard, Rodel).

ALKOHOL AUF DER SKIPISTE

Das Skifahren in angetrunkenem Zustand verboten, wobei analog die in der Straßenverkehrsordnung festgelegten Grenzwerte gelten, welche in Italien maximal 0,5 mg Alkohol pro Liter Blut zulässt.