Sicherheit auf der Piste
DON’T WORRY! SKI HAPPY!
Bringen Sie sich und andere Skifahrer nicht unnötig in Gefahr und passen Sie Fahrgeschwindigkeit und Fahrweise dem eigenen Können an. Hier finden Sie einige gute Hinweise für die Sicherheit auf der Piste.
SICHERHEIT UND VERHALTEN AUF DEN PISTEN
Gesetz Nr. 363/2003 Landesgesetz vom 21. April 1987 Nr. 7 in der jeweils gültigen Fassung (Autonome Provinz Trient). Alpinski- und Snowboardfahren sind mit Sicherheit zwei der schönsten Sportarten auf der Welt, die viel sportlichen Spaß und ein Gefühl der Freiheit vermitteln. Damit ein fröhlicher Tag auf der Piste aber nicht unglücklich endet, sollten einige Aspekte beachtet werden. So darf zum Beispiel nie unter Einfluss von Alkohol oder Drogen Ski oder Snowboard gefahren werden. Auf den speziell präparierten Ski- und Snowboardpisten müssen die Sportler bestimmte Verhaltensregeln beachten:
Allgemeine Verhaltensregeln
Respektiere andere und dich selbst, gefährde dich und andere nicht unnötig, fahre mit Skiern und Snowboard je nach deinem Können und deiner Fitness unter Beachtung der jeweiligen Witterungs- und Pistenverhältnisse; fahre nie unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen. Kontrolliere deine Geschwindigkeit auf Strecken mit schlechten Sichtverhältnissen, an Kreuzungen und bei schlechtem Wetter oder auch wenn du einfach nur müde bist. Teile den Pistenbetreibern, der Pistenaufsicht oder der Pistenpolizei deine Personendaten mit, vor allem wenn du in einen Unfall verwickelt worden bist oder Zeuge eines Unfalls warst. Diese Personen gewährleisten auch deine Sicherheit. Fahren außerhalb der gekennzeichneten Pisten ist generell verboten.
Wahl der Fahrtstrecke
Halte korrekten Abstand zu anderen Ski- und Snowboardfahrern, bedenke stets, dass, wenn du von oben kommst, eine Fahrtstrecke wählen musst, die die Fahrtstrecke weiter unten befindlicher Fahrer nicht kreuzt.
Überholen
Wenn du einen anderen Skifahrer überholen möchtest, muss du sicherstellen, dass ein genügender Abstand und ausreichende Sicht vorhanden sind. Überholt werden kann sowohl hang- als auch talwärts, rechts oder links, aber in einem Abstand, der – auch unter Berücksichtigung der verwendeten Ausrüstungen – keine Berührung mit dem überholten Skifahrer zulässt.
Vorfahrt
An Pistenkreuzungen gilt die Rechts-vor-Links-Regelung oder es ist die jeweilige Beschilderung zu beachten. Dienst- und Wartungsfahrzeuge für Pisten und Lifte ist stets Vorfahrt zu gewähren.
Anhalten
Um Gefahren zu vermeiden, sollte möglichst immer am Pistenrand, in gut sichtbarer Position und auf Erhöhungen angehalten werden. Entferne dich bei Stürzen oder Unfällen immer möglichst umgehend von der Piste.
Hilfepflicht
Verunglückten oder verletzten Personen ist stets erste Hilfe zu leisten; außerdem ist bei Unfällen immer Pistenaufsichtspersonal herbeizurufen.
Begehen von Pisten durch Fußgänger
Das Begehen von Skipisten ist für Fußgänger grundsätzlich verboten; das Besteigen einer Piste mit angeschnallten Skiern kann durch entsprechende Verbotsschilder verboten sein; andernfalls hat es am Rand der Piste so zu erfolgen, dass durch das Besteigen keine Behinderung oder Gefahr für einen selbst oder andere ausgeht.
Helmpflicht
Für Jugendliche unter vierzehn Jahren besteht Helmpflicht; diese Pflicht gilt auch für sämtliche Skipisten, auf denen Ski- und Snowboardtraining sowie -Wettkämpfe stattfinden. Das Tragen von Helmen wird ferner Skifahrern und Ridern, die auf speziell hierfür bestimmten Pistenbereichen akrobatische Übungen absolvieren, empfohlen; diese Maßgabe gilt nicht für Trainer und Skilehrer.
Fangriemenpflicht
Skis, Snowboards oder andere Wintersportausrüstungen dürfen nur mit Fangriemen benützt werden, damit von losen Ausrüstungen keine Gefahr für andere Pistenbenutzer ausgeht.
Abstellen von Wintersportausrüstungen außerhalb der Piste
Wintersportausrüstungen (Skis, Snowboards, Stöcke etc.) müssen während des Aufenthalts in Hütten oder bei anderen Stopps außerhalb der Piste abgestellt werden, so dass sich keine Behinderung oder Gefährdung für andere Personen ergibt.