Hatten Sie einen dieser Skipässe in der Wintersaison 2019/2020?

Als Erstes möchten wir Sie informieren, dass ein neues Garantiesystem zugunsten der Inhaber von Saisonkarten für den Winter 2020/2021 eingeführt wird.

Im Falle einer erneuten Schließung aller Aufstiegsanlagen, werden die Kunden entscheiden können, ob sie den gekauften Saisonskipass aktiv halten oder aber eine Teilrückerstattung des Skipasspreises erhalten möchten. Die Berechnungsdetails für die Rückerstattung werden in den kommenden Wochen näher erläutert.

Gerade in dieser absolut außerordentlichen Situation, wollen wir unseren Kunden gegenüber, unsere Nähe und Dankbarkeit zum Ausdruck bringen, weil es ihnen verwehrt war, ihren Skipass bis zum geplanten Ende der Wintersaison nutzen und genießen zu können. Als Kompensation für diesen Ausfall, möchten wir Ihre Treue durch verschiedene Ausgleichsmaßnahmen belohnen, die wir hier nachstehend erläutern:

Hatten Sie einen Saisonskipass Val di Fiemme/Obereggen 2019-2020?

Den Inhabern eines Saisonskipasses Val di Fiemme/Obereggen 2019/20, die in der kommenden Wintersaison einen Saisonskipass Val di Fiemme-Obereggen kaufen möchten, wird ein Preisnachlass von 10% auf den Kaufpreis des Saisonskipasses 2021/22 gewährt. Dieser Abschlag gilt für Erwachsene, Junioren, Senioren und Supersenioren und auch für Junioren, die zu Erwachsenen und für Erwachsenen die zu Senioren werden.

Möchten Sie von Dolomiti Superski zu Val di Fiemme/Obereggen wechseln?

Den Inhabern eines Saisonskipasses Dolomiti Superski 2019/20, die in der kommenden Wintersaison 2021/2022 einen Saisonskipass Val di Fiemme/Obereggen (oder auch umgekehrt) kaufen möchten, erhalten einen Preisnachlass von 10% auf den Kaufpreis des Saisonskipasses.

Hatten Sie 2019-2020 eine Abokarte Superski Family?

Etwaige, noch übrige Skitage aus der Wintersaison 2019/20, werden auf die neue Abokarte Superski Family 2021/22 übertragen, die ihrerseits mit den vorgesehenen Mindesttagen, je nach Anzahl der Familienmitglieder, gekauft werden muss. Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme, behalten alle somit verfügbaren Skitage ihre Gültigkeit in den Wintersaisonen 2021/22 und 2022/23.
Um in den Genuss der Begünstigungen für die Abokarte Superski Family zu kommen, müssen alle SkiCards der Familienmitglieder an der jeweiligen Hauptkasse vorgelegt werden, zusammen mit den üblicherweise erforderlichen Dokumenten für den Kauf dieses Kartentyps.
Sollte sich die Familienzusammensetzung inzwischen geändert haben, so werden etwaige Resttage aus der Saison 2019/20 dem ersten Mitglied der Familienzusammensetzung 2019/20, welcher in der Wintersaison 2021/22 hierfür an der Kasse vorstellig wird, zuerkannt. Resttage können nicht auf mehrere Familienzusammensetzungen aufgeteilt werden.

Waren Sie in der Saison 2019/2020 Inhaber eines Skipass für 8 Tage nach Wahl?

Ausgehend vom Kauf desselben Skipasses auch in der Wintersaison 2021/22, werde etwaige Resttage aus der Wintersaison 2019/20 zu jenen des neuen Skipasses, dazu addiert. Als zusätzliche Ausgleichsmaßnahme, behalten alle somit verfügbaren Skitage ihre Gültigkeit in den Wintersaisonen 2020/21 und 2021/22.

Haben Sie noch Skipässe mit offenem Datum für die Saison 2019/2020?

Jene nicht benutzten Skipässe mit offenem Gültigkeitsdatum 2019/20 und Gültigkeit nach dem 10.03.2020, können in ähnliche Skipässe für die Wintersaison 2021/22 umgewandelt werden, indem das Original an den Haupt-Skipassverkaufsstellen vorgelegt wird.

Hier finden Sie die Bedingungen um angeführte Vergünstigungen zu erhalten:

Die oben angeführten Vergünstigungen und Preisnachlässe sind nicht mit anderen, während der Wintersaison 2019/20 beanspruchten und für die Wintersaison 2021/22 vorgesehenen Aktionen und/oder vergünstigten Tarifen, kumulierbar, mit Ausnahme des vergünstigten Preises im Vorverkauf. Ebenso von allgemein vorgesehenen Vergünstigungen oder Preisnachlässen ausgeschlossen sind die Halter eines Skipasses 2019/20, welche bereits eine Form des Ausgleiches oder der Rückerstattung (z.B. wegen Unfalls) in Anspruch genommen haben, die als Ausgleichsmaßnahme für die vorzeitige Betriebseinstellung der Lifte im Winter 2019/20 gedacht sind, ausgeschlossen sind die Halter von Skipässen, welche bereits in einer Form eine Rückerstattung oder einen Ausgleich erhalten haben, die Halter von gesperrten oder eingezogenen Skipässen oder jene, die einer Einladung zu einem Verhandlungsverfahren mit anwaltlichem Beistand bzw. zu einem Schlichtungsverfahren gefolgt sind oder mittels Anstrengung eines Gerichtsverfahrens, die Absicht erklärt haben, die von Dolomiti Superski und dessen angeschlossenen Konsortien angebotenen Ausgleichsmaßnahmen, nicht annehmen zu wollen.

Um die oben angeführten Vergünstigungen beanspruchen zu können, wird der Besitz des Skipasses 2019/20 vorausgesetzt, der mit entsprechendem Kassenbon oder dem Personalausweis, an der Kasse vorgelegt werden muss.